Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen / Regeln des Institut PEA
(V4 _ 2015_2016)
Vertragspartner: Das Institut PEA wird als Markenname durch die Profea – professionelle erfolgreiche Assists GmbH, betrieben.
Vertragspartnerin ist Profea GmbH.
Grundsatz: Die Teilnehmenden begegnen sich untereinander mit Anstand, Respekt, Würde und Solidarität. Sie verpflichten sich zur Diskretion und respektieren den Willen anderer Teilnehmenden, wenn diese nicht wünschen, dass ihre Teilnahme am Kurs gegenüber Dritten erwähnt wird. Weiter verpflichten sich die Teilnehmenden sowie die Referenten, keine Vertraulichkeiten gegenüber Externen zu erzählen. Teilnehmende, die sich nicht an diese Grundsätze halten, können vom Kurs ausgeschlossen werden.
Anmeldung: Die Anmeldung an den PEA Kurs Konflikt-Coach ist verbindlich. Die Teilnehmenden erhalten nach Einreichung der Anmeldung vom Institut PEA eine Teilnahmebestätigung. Mit der Anmeldung wird die Anzahlung gemäss Zahlungsbedingungen fällig.
Kosten / Kursgeld: Mit der Teilnahmebestätigung respektive der unterschriebenen Anmeldung verpflichtet sich die/der Teilnehmende, die Kurskosten gemäss Zahlungsbedingungen zu bezahlen (vergleiche auch Anmeldung / Rücktrittsrecht).
Zahlungsbedingungen: Spätestens 60 Tage vor dem Kursstart müssen CHF 2‘950.- als Anzahlung geleistet werden. Sollte die Anmeldung in dieser Frist erfolgen, gilt eine Frist von 14 Tagen nach Anmeldung. Der Rest ist in einer zweiten Rate per Mitte Kurs (Ende April) zu begleichen.
Rücktrittsrecht / Abmeldung / Kursabbruch / Ausschluss: Bei Abmeldung bis 61 Kalender-Tage vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 150.– verrechnet. Bei einer Abmeldung zwischen 60 und 50 Tagen vor Kursbeginn, wird die Anzahlungsverpflichtung (siehe Kosten) in Rechnung gestellt. Bei einem Rücktritt unter 50 Tagen vor Kursbeginn und/oder einem Abbruch oder Ausschluss während der Dauer der Ausbildung, wird der gesamte Kursbetrag geschuldet. Ansprüche der Teilnehmenden, wie z. B. Schadenersatzansprüche bei Terminänderungen, oder Absage eines ganzen oder Teilen des Kurses sind ausgeschlossen. Bei einem Kursabbruch oder bei Absagen von Teilen des Kurses durch das Institut PEA werden bereits einbezahlte Kursgelder (im Verhältnis zu den nicht erfolgten Kursteilen) an die Teilnehmenden zurückbezahlt (Basis: Schweizer OR / Werkvertrag).
Urheberrecht: Alle Unterlagen, welche im PEA-Kurs abgegeben werden, unterliegen dem schweizerischen respektive internationalen Urheberrecht. Dies bedeutet, dass die abgegebenen Unterlagen nur für den privaten persönlichen Gebrauch im und nach dem Kurs angewendet werden dürfen. Die Unterlagen dürfen ohne schriftliche Einwilligung des Institut PEA oder anderer Urheber weder kopiert noch an externe Dritte weiter gegeben werden. Eine kommerzielle Weiterverwendung (auch in Abwandlung der Inhalte) ist gemäss Copyright verboten und kann gerichtlich geahndet werden.
Haftungsklausel: Eine Haftung des Institut PEA bzw. der Profea GmbH für Schäden der Teilnehmenden im Zusammenhang mit dem Kurs ist ausgeschlossen. Im Streitfall gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Bern.